1. Anwendbarkeit:
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen werden bei allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Erklärungen angewendet. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Gleiches gilt für nachträgliche Vertragsänderungen.
2. Liefer-, Abnahme- und Abruffristen:
Die Lieferzeiten betragen zirka 2-3 Wochen nach Auftragsklarheit. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung werden abgelehnt. Ordnungsgemäß gelieferte Waren können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Eine Verlängerung der Lieferfristen bis zu 4 Wochen ist möglich, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder außergewöhnliche Ereignisse im Werk des Lieferers, bei einem Vorlieferanten oder bei einem Transportunternehmen die Lieferung verzögert wird. Finden Betriebsstillegungen im Werk des Lieferers oder bei seinem Vorlieferanten statt oder treten Kriegsfall, Mobilmachung, Aufruhr oder Besetzung durch eine fremde Macht ein, so ist der Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittrecht des Lieferers gilt nur für den Fall der nicht von Ihm verschuldeten Lieferverzögerung. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferer zur Teillieferung berechtigt.
3. Versandart:
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers von dem Augenblick an, in welchem wir unsere Lieferverpflichtung erfüllt haben.
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Verkäufers, ab einem Wert von EUR 300, — frei Haus. Allfällige Verluste oder Beschädigungen durch den Bahn- oder LKW-Transport sind sofort bei Warenübernahme zu protokollieren, damit die Haftung für Transportschäden beansprucht werden kann.
4. Beanstandungen:
Reklamationen hinsichtlich Menge und Beschädigung der gelieferten Waren können nur berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar bei Übernahme der Ware erfolgen. Preisbeanstandungen können nur innerhalb von acht Tagen nach Rechnungslegung anerkannt werden. Geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mängel, Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungsfrist.
5. Gewährleistungen:
Für alle von uns gelieferten Waren übernehmen wir die Gewährleistung von zwei Jahren, ausgenommen Steuerungen, Fehlerhafte Teile werden kostenlos ersetzt und Mängel ohne Berechnung behoben. Transportkosten zur Reparatur und Versand werden von uns getragen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz des mangelhaften und
retournierten Materials. Alle darüberhinausgehenden Ansprüche auf Schadensersatz werden nicht anerkannt.
6. Preise:
Die Preise beziehen sich in Euro, verpackt auf unsere jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preislisten, Angebote und Auftragsbestätigungen.
7. Zahlungskonditionen:
2% Skonto innerhalb von sieben Tagen, 10 Tage netto Kassa. Dienstleistungen und Lieferungen an unbekannte Besteller kann gegen Nachnahme oder Vorauszahlung mit 3% Skonto erfolgen, wenn keine andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurde.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Zielüberschreitung berechnen wir die banküblichen Verzugszinsen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als 60 Tagen ist der Gesamtbetrag aller Rechnungen unabhängig vom Rechnungsdatum sofort fällig.
8. Schutzrechte Dritter:
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechter Dritter verletzt, stellt der Besteller den Lieferer den Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei.
9. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma A-Z Sonnenschutz. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Angebot- und Käufervereinbarungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen z Ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Zustimmung. Wird die Ware verkauft, so tritt der Verkäufer schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen an uns ab. Sind bereits Zahlungen an den Käufer erfolgt, so ist der Käufer lediglich Treuhänder für die eingenommenen Beträge.
10. Höhere Gewalt:
Im Falle Höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände- z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, tiefgreifende Änderungen in Wertverhältnissen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 5 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung befreit, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur dann berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
11. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen:
Werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingen ungültig oder durch vertragliche Vereinbarungen schriftlich abgeändert, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand, und auch als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Dornbirn vereinbart.